1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a)Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und Steininger Consulting GmbH.
b)Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Steininger Consulting GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2.) Angebote, Nebenabreden
a)Die Angebote von Steininger Consulting GmbH sind, sofern nichts anderes angegeben, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
Eine zwischen Anbotserstellung und Rechnungslegung erfolgte Änderung der Honorare oder der Leistungsbilder berechtigt Steininger Consulting GmbH zu einer entsprechenden Änderung des Honorars.
b)Enthält eine Auftragsbestätigung von Steininger Consulting GmbH Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c)Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform, dies gilt auch für die Vereinbarung, künftig von der Formerfordernis der Schriftform abzuweichen.
d)Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung von Steininger Consulting GmbH weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind an Steininger Consulting GmbH unverzüglich zurückzustellen, wenn der Auftrag anderweitig erteilt wird.
3.) Auftragserteilung
a)Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b)Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Steininger Consulting GmbH, um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c)Steininger Consulting GmbH verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d)Steininger Consulting GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Steininger Consulting GmbH ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen drei Tagen zu widersprechen.
e)Steininger Consulting GmbH kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subauftragnehmer heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung von Steininger Consulting GmbH Aufträge erteilen.
Steininger Consulting GmbH ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn sie beabsichtigt, Aufträge durch einen Subauftragnehmer durchführen zu lassen.
4.) Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Annahme des Auftrages durch Steininger Consulting GmbH mit dem im Vorfeld festgelegten Leistungsumfang und endet mit der Übergabe der abgeschlossenen Ausarbeitungen an den Kunden.
5.) Gewährleistung
a)Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrüge erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b)Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von Steininger Consulting GmbH innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
6.) Rücktritt vom Vertrag
a)Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b)Bei Verzug von Steininger Consulting GmbH mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; Rücktritt und Nachfrist sind jeweils mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c)Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch Steininger Consulting GmbH unmöglich macht oder erheblich behindert, ist Steininger Consulting GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d)Bei begründeten Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers und sofern dieser nach Aufforderung weder Vorauszahlung leistet noch Sicherheiten beibringt, ist Steininger Consulting GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt.
e)Ist Steininger Consulting GmbH zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält diese den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von Steininger Consulting GmbH erbrachten Leistungen zu honorieren.
7.) Honorar
a)Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, gilt die jeweils aktuelle, allgemeine Preisliste von Steininger Consulting GmbH. Diese kann unter www.steininger-consulting.net eingesehen werden.
Die Abrechnung von Teilleistungen ist möglich, Steininger Consulting GmbH kann auch monatlich abrechnen. Die Mitarbeiter von Steininger Consulting GmbH halten die täglichen Arbeitszeiten unter Angabe der bearbeiteten Position und der Art der Tätigkeit in einer Liste fest und legen diese mit der Rechnung vor. Der Auftraggeber kann zu den üblichen Geschäftszeiten Einsicht in diese Liste verlangen.
b)Stellt sich heraus, dass die vom Auftraggeber genannten, für die Preisbildung maßgebenden Grundlagen unrichtig oder unvollständig waren oder ändern sich diese nachträglich, ist Steininger Consulting GmbH berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
c)In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
d)Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, sie stünden im rechtlichen Zusammenhang mit der Honorarverbindlichkeit, wären gerichtlich festgestellt oder von Steininger Consulting GmbH anerkannt.
e)Bei Zahlungsverzug gelten 12% Verzugszinsen als vereinbart.
8.) Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz der Steininger Consulting GmbH.
9.) Datenschutz und Geheimhaltung
a)Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige, als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihm aufgrund der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe solcher Geheimnisse und Informationen an nicht mit Erteilung und Durchführung des Auftrags beschäftigte Personen darf, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht, nur mit schriftlicher Einwilligung des anderen Vertragspartners erfolgen.
b)Jeder Vertragspartner ist berechtigt, Tatsache, Art, Zweck und Größenordnung der Zusammenarbeit zum Zwecke der Werbung zu veröffentlichen oder sonst Dritten bekannt zugeben.
c)Jeder Vertragspartner darf Daten des anderen im Rahmen der Auftragserteilung und -abwicklung automationsunterstützt verarbeiten.
10.) Schutzrechte
Sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte an den von Steininger Consulting GmbH erbrachten Leistungen wie z.B. Ausarbeiten von Befunden, Bewertungen und / oder Gutachten stehen ausschließlich Steininger Consulting GmbH zu.
Dem Auftraggeber steht das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur Nutzung im vertraglich vereinbarten Umfang zu.
Insbesondere sind Weitergabe, Vervielfältigung und Änderung von Ausarbeitungen, Datenbanken, graphischen Gestaltungen und sonstigen Dokumenten, an denen Rechte der Steininger Consulting GmbH bestehen, unzulässig.
11.) Schadenersatz
a)Steininger Consulting GmbH haftet dem Auftraggeber für Vermögensschäden - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - nur, soweit Steininger Consulting GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leicht fahrlässig verschuldete Schäden ist ausgeschlossen.
Steininger Consulting GmbH haftet mit dem Betrag, mit dem die abgeschlossene Haftpflichtversicherung (Pauschalversicherungssumme € 100.000,00 i.W. einhunderttausend) im Schadensfall einzustehen hat.
b)Für Datenverlust übernimmt Steininger Consulting GmbH keine Haftung.
Der Kunde ist verpflichtet, selbst eine Datensicherung durchzuführen.
c)Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Sachschäden.
12.) Schlussbestimmungen
a)Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss ausländischen Rechtes, sowie unter Ausschluss nach UN Kaufrecht.
b)Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von Steininger Consulting GmbH vereinbart.
c)Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung ungültig sein oder ungültig werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr werden sich die Parteien in gegenseitigen Verhandlungen um Regelungen bemühen, die im wirtschaftlichen Ergebnis den ungültigen möglichst nahekommen.
Steininger Consulting GmbH,
Dipl.-HTL-Ing.Ing.Robert Steininger
2326 Lanzendorf